| ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN § 1 Allgemeines, Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis des zwischen Inselito (nachfolgend "Reisevermittler" genannt) und dem Kunden zustande gekommenen Reisevermittlungsvertrages. § 2 Reisevermittlungsvertrag 1. Der Reisevermittler vermittelt Verträge über Einzelreiseleistungen (z.B. Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Ferienhaus-, Hotelaufenthalte) oder Pauschalreisen (Gesamtheit von Reiseleistungen - mindestens zwei - zu einem einheitlichen Preis) zwischen seinem Kunden und einem fremden Leistungserbringer (z.B. Fluglinie, Reiseveranstalter). 2. Die Erbringung der vermittelten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil des Vermittlungsvertrages. Die Vermittlung erfolgt vorbehaltlich vorhandener Kapazitäten bei den Leistungserbringern. 3. Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich nach den Vereinbarungen des Reisenden mit dem Leistungserbringer, insbesondere dem Prospekt und den AGB des Leistungserbringers. Diese Angaben stellen keine eigene Zusicherung des Reisevermittlers dar. § 3 Form 1. Mit dem ausfüllen und absenden des Anfrageformulars beauftragt der Kunde den Reiservermittler ein unverbindliches Angebot zu erstellen. 2. Durch den schriftlichen, per Telefax oder Email getätigten Buchungsauftrag verpflichtet sich der Reisevermittler, einen Vertrag über die nachgesuchte Reiseleistung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer zu vermitteln. Ist diese Leistung verfügbar, kommt es zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer zum Abschluss eines Reisevertrages. 3. Der Vertragstext über die Reisevermittlung wird gespeichert und dem Kunden nebst diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail mit der Auftragsbestätigung übermittelt. 4. Vertragssprache ist Deutsch. § 4 Anmelderhaftung Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt. § 5 Pass- und Visuminformation Die Beratung über Pass- und Visumerfordernisse erfolgt durch den Reisevermittler nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden, es sei denn, der Reisevermittler ist im Verhältnis zum Leistungserbringer zur Erbringung dieser Beratungsleistung gegenüber dem Kunden verpflichtet. § 6 Inkasso 1. Der Reisevermittler ist berechtigt, Anzahlungen und Restzahlungen entsprechend den Geschäfts- und Zahlungsbestimmungen des jeweiligen Leistungserbringers der vermittelten Leistung zu verlangen. 2. Der Kunde kann diesem Forderungseinzug keine Einwendungen aus Schlechterfüllung des Reisevermittlungsvertrages entgegenhalten. § 7 Haftungsbeschränkung 1. Die Angaben über vermittelte Reiseleistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Veranstaltern uns gegenüber und stellen somit keine eigene Zusicherung vom Reisevermittler gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Der Reisevermittler gibt Ihnen gegenüber daher keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen ab. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr. Für rein informelle Anfragen von Interessenten oder Aussagen am Telefon oder via E-Mail Kommunikation, ohne Vorliegen eines Vermittlungsvertrages, haftet der Reisevermittler nicht. 2. Die Haftung des Reisevermittlers, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisevermittlers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reisevermittler oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reisvermittlers beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 3. Der Reisevermittler haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich. § 8 Verjährung 1. Ansprüche des Kunden gegen den Reisevermittler - mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Ansprüche - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 2. Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reisevermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens des Reisevermittlers oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. § 9 Gerichtsstand Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Sitz des Reisevermittlers Gerichtsstand. § 10 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, das ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
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